Wir verfügen über die Kassenärztliche Zulassung für die Verfahren Verhaltenstherapie und EMDR. Gesetzlich versicherte Patienten können daher in der Regel mit einer vollständigen Kostenübernahme der Therapiekosten durch die Krankenkasse rechnen. Details können sie mit uns bei einem Erstgespräch klären (hier erfolgt in jedem Fall die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sofern ein gültiger Versicherungsnachweis, also eine Versichertenkarte vorgelegt wird).
Privatversicherte erhalten eine Rechnung über die Sitzungen und weiteren psychotherapeutischen Leistungen. Diese kann von ihnen dann zur Übernahme durch die Privatversicherung und/oder Beihilfe eingereicht werden. Wir rechnen nach den üblichen Sätzen der GOÄ ab. Sprechen sie uns einfach an!
Selbstzahler sind selbstverständlich ebenfalls willkommen! Sie wollen eine Psychotherapie machen aber aus privaten oder beruflichen Gründen keine Information an die Krankenversicherung? Dann steht ihnen die Option “Selbstzahler” zur Verfügung. Wir rechnen hier ebenfalls nach der GOÄ ab. Selbstverständlich erhalten Sie jederzeit ein individuelles Angebot.
Bei beruflich bedingter Traumatisierung (z.B. Wegeunfall, Zeugenschaft von Verbrechen, Unfälle im Betrieb, belastende Einsatzssituationen im Rettungsdienst etc.) steht ihnen die Abrechnung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Unfallkasse, Berufsgenossenschaft) nach individueller Rücksprache ebenfalls zur Verfügung.